Aktuelles
Infothek
Zurück zur ÜbersichtMeta-Konzern muss Schadensersatz wegen anlassloser Datensammlung zahlen
Das Thüringer Oberlandesgericht hat den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen verurteilt (Az. 3 U 31/25). Die Datenverarbeitung durch Meta stelle ein System anlassloser Datensammlung dar, das den Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung widerspreche.
Dem Konzern ermöglichen die von ihm an Webseiten- und App-Betreibern verteilten Business Tools eine weitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung durch die Mitglieder seiner sozialen Netzwerke. Dabei fallen auch sensible personenbezogene Daten wie etwa zu Gesundheitsfragen an, z. B., wenn ein Nutzer zu psychischen Störungen recherchiert, über Arztportale nach therapeutischer Hilfe sucht oder in einer Online-Apotheke Medikamente bestellt. Die Erfassung und Speicherung solcher Daten findet dabei selbst dann statt, wenn Betroffene nicht im sozialen Netzwerk eingeloggt sind und keine wirksame Einwilligung in die Datenübermittlung erteilt haben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Datenverarbeitung durch Meta nicht gerechtfertigt ist, sondern ein System anlassloser Datensammlung darstellt, das Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung widerspricht. Dem klagenden Verbraucher wurden 3.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, wobei die Höhe wegen einer langanhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines beträchtlichen Teils seines Privatlebens gerechtfertigt sei. Neben Schadensersatz sei der Meta-Konzern auch zu einer umfassenden Erteilung einer Auskunft über die von ihm gesammelten personenbezogenen Daten des Klägers sowie zu deren Löschungen verpflichtet. Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
